Satzung Europäischer Bürgerrechtspreis der Sinti und Roma

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma und die Manfred-Lautenschläger-Stiftung begründen am 7. November 2007 in Heidelberg gemeinsam den Europäischen Bürgerrechtspreis der Sinti und Roma.

§ 1  Europäischer Bürgerrechtspreis der Sinti und Roma

(1) Der Europäische Bürgerrechtspreis der Sinti und Roma ist mit 15.000,- Euro dotiert, die jeweils von der Manfred-Lautenschläger-Stiftung gestiftet werden. Der Preis wird im Zweijahresturnus verliehen. Die erstmalige Vergabe soll im Jahre 2008 stattfinden.

(2) Mit dem Europäischen Bürgerrechtspreis der Sinti und Roma soll ein Beitrag zur Wahrung und Durchsetzung der Bürgerrechte und der Chancengleichheit für die Angehörigen der Sinti- und Roma-Minderheiten in ihren jeweiligen Heimatländern in Europa geleistet werden. Der Preis soll gleichzeitig ein Signal an politisch verantwortliche Stellen, Medien und gesellschaftliche Gruppen in Europa sein, gegen überkommene Klischees, Vorurteilsstrukturen und gegen jede Form der Ausgrenzung vorzugehen, sowie aktiv für die tatsächliche Gleichbehandlung und Einbeziehung der Sinti und Roma im gesellschaftlichen Leben einzutreten. Der Preis soll neben der Anerkennung für den Ausgezeichneten auch bewirken, dass von Diskriminierung Betroffene geschützt werden. 

§ 2  Preisträger

(1) Ausgezeichnet werden Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen vorrangig aus der Mehrheitsbevölkerung, die sich in vorbildlicher Weise für die Durchsetzung der Bürgerrechte als ein Teil der Menschenrechte für Sinti und Roma eingesetzt haben.

 Dazu zählen insbesondere 

  • politische Einflussnahme und Initiativen für Gleichbehandlung, Chancengleichheit und für Mitwirkungsrechte der Sinti und Roma- Minderheiten im öffentlichen Leben und bei politischen Entscheidungsprozessen,
  • aktives Eintreten gegen diskriminierende Praktiken und ausgrenzende Tatbestände (Segregation) in Bildung und Beruf,
  • öffentliches Auftreten und Beiträge in den Medien, bei Veranstaltungen und anderen Gelegenheiten, die sich für die Einbeziehung der Minderheit, und ihre Respektierung als gleichgeachteter Teil der Gesellschaft verwenden oder sich gegen Formen der Ausgrenzung, Benachteiligung und Stigmatisierung zur Wehr setzen. 

§ 3  Vergabeverfahren

(1) Der Europäische Bürgerrechtspreis der Sinti und Roma wird erstmals im Jahre 2008 vergeben.

(2) Die Entscheidung über die Preisträger trifft eine internationale Jury. Die Jury besteht aus 8 Mitgliedern. Der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, dem die Koordination und Durchführung des Preisverleihungsverfahrens obliegt, sowie der Vorsitzende der Manfred-Lautenschläger-Stiftung sind ständige Mitglieder. Sie entscheiden auch über die Zusammensetzung der Jury. Die Berufung erfolgt jeweils für vier Jahre. Scheidet ein Mitglied der Jury während der Berufungszeit aus, so kann für den Rest der Amtszeit ein neues Mitglied berufen werden. Die Jury trifft ihre Entscheidungen mit Mehrheit. Vorschlagsberechtigt für die Preisträger sind die Mitglieder der Jury; Vorschläge sind an den Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma zu richten.

(3) Der Europäische Bürgerrechtspreis der Sinti und Roma wird im Rahmen eines Festaktes in Berlin vergeben. Die Preisverleihung soll jeweils im April im Zusammenhang mit dem Jahrestag des Hungerstreiks von zwölf Sinti in der Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Dachau an Ostern 1980 stattfinden. Dieses Datum markiert den Beginn der Bürgerrechtsarbeit der Sinti und Roma in Deutschland und Europa.

(4) Eine wiederholte Verleihung des Europäischen Bürgerrechtspreises der Sinti und Roma an dieselbe Einzelperson, Gruppe oder Institution ist ausgeschlossen. 

§ 4  Inkraftreten

Die Satzung tritt am Tage der Begründung des Europäischen Bürgerrechtspreis der Sinti und Roma in Kraft.

Heidelberg, den 7. November 2007