Corona-Sonderzahlungsergänzungsrichtlinie

Wir informieren über die Richtlinie zur Ergänzung der Corona-Sonderzahlungsrichtlinie (Corona-Sonderzahlungsergänzungsrichtlinie) des Bundesministeriums der Finanzen über eine weitere, zusätzliche Einmalzahlung an Personen, die Einmalleistungen nach den WDF-Richtlinien oder den AKG-Härterichtlinien erhalten haben, zur Abmilderung des pandemiebedingten Mehrbedarfs (Corona-Sonderzahlungsrichtlinie) vom 16. Dezember 2022.

Diese Richtlinie ist mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Ihr Text ist am 27. Januar 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Wenn Sie Hilfe bei der Antragsstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Landesverband in Ihrem Bundesland. Eine Liste mit den Landesverbänden finden Sie hier.