Informationsveranstaltung zum Neubau und Sanierung des Dokumentations- und Kulturzentrums

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Datum
18.10.2021
18:00 - 20:00 Uhr

Veranstaltungsort
Kulturhaus Karlstorbahnhof
Marlene-Dietrich-Platz 3
69126 Heidelberg


Die Ergebnisse des Architekturwettbewerbs für das neue Dokumentations- und Kulturzentrum haben großes Interesse und ein breites Echo hervorgerufen. Als ein offenes und integratives Haus haben wir von Anfang an großen Wert auf Transparenz und die Einbindung der Heidelberger Bürgerinnen und Bürgern gelegt.

Modell des Siegerentwurfs des Architekturwettbewerbs zum Neubau des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma in der Heidelberger Altstadt (Foto: IBA Heidelberg / Tobias Dittmer)

Nach den ersten drei Informationsveranstaltungen im Rahmen des Wettbewerbs möchten wir Sie daher herzlich dazu einladen, das Bauvorhaben weiter zu begleiten.

Die nächste Informationsveranstaltung findet am 18. Oktober 2021 um 18 Uhr im Karlstorbahnhof (TiKK, 2. Stock / TiKK-Eingang Altstadt-Seite) statt. Dort möchten wir Ihnen zusammen mit Herrn Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck, dem Vorsitzenden der Jury des Architekturwettbewerbs, Herrn Prof. Markus Neppl und dem kuratorischen Leiter der Internationalen Bauausstellung Heidelberg (IBA), Herrn Carl Zillich, das Vorhaben vorstellen und Ihnen die Möglichkeit für einen Dialog geben. Unsererseits wird Ihnen auch Herr Emran Elmazi, Wissenschaftlicher Leiter des Dokumentations- und Kulturzentrums, Rede und Antwort stehen.

Aufgrund der aktuellen Einschränkungen im Rahmen der Covid-19-Bekämpfung ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer leider begrenzt. Eine Voranmeldung unter der E-Mail-Adresse info@sintiundroma.de oder innerhalb unserer Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 06221/981102 bis zum 15. Oktober ist daher zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Maßnahmen im Rahmen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Maßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie

Durch die aktuell gültige Corona-Verordnung (CoronaVO) der Landesregierung Baden-Württemberg gelten folgende Regeln für die Veranstaltung:

  • Die Teilnahme ist nur mit einem negativen und tagesaktuellen Corona-Schnelltest, einem Genesenen- oder Geimpften-Nachweis (3G) möglich.
  • Eine Registrierung unter Angabe der persönlichen Daten ist nach § 8 der CoronaVO zwingend erforderlich. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf an der Veranstaltung nicht teilnehmen.
  • Wir bitten auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu achten sowie Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmungen, zu vermeiden.
  • Das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes oder einer FFP2-Maske ist verpflichtend. Lediglich am Sitzplatz ist das Ablegen des Mund-Nase-Schutzes gestattet.

Von der Veranstaltung ist ausgeschlossen, wer

  • in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person steht oder stand, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind,
  • Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweist.

Eine Verschärfung der Maßnahmen nach den Vorgaben der CoronaVO ist vorbehaltlich eines Anstiegs der Hospitalisierungsinzidenz möglich.