Corona-Sonderzahlungsrichtlinie

Wir informieren über die Richtlinie zur Ergänzung der Corona-Sonderzahlungsrichtlinie des Bundesministeriums der Finanzen über eine weitere, zusätzliche Einmalzahlung an Personen, die Einmalleistungen nach den WDF-Richtlinien oder den AKG-Härterichtlinien erhalten haben, zur Abmilderung des pandemiebedingten Mehrbedarfs (Corona-Sonderzahlungsrichtlinie) vom 1. November 2023.

Diese Richtlinie ist mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Ihr Text ist am 1. November 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Personen, die nach der Corona-Sonderzahlungsrichtlinie vom 18. Januar 2021 (BAnz AT 29.01.2021 B1) und/oder der Corona-Sonderzahlungsergänzungsrichtlinie vom 16. Dezember 2022 (BAnz AT 27.01.2023 B1) eine Einmalleistung erhalten haben oder hätten erhalten können, erhalten für die Jahre 2024 bis 2027 eine weitere Sonderzahlung in Höhe von 1 250 Euro für das Jahr 2024, 1 300 Euro für 2025, 1 350 Euro für 2026 sowie 1 400 Euro für 2027.

Wenn Sie Hilfe bei der Antragsstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Landesverband in Ihrem Bundesland. Eine Liste mit den Landesverbänden finden Sie hier.