Seit November 2016 haben Ermittler*innen, Politiker*innen und Journalist*innen die Forderung erhoben, die Anwendung erweiterter forensischer DNA-Analysen in Deutschland gesetzlich zuzulassen. Es geht dabei insbesondere um die Bestimmung der Haut-, Haar- und Augenfarbe (was unter dem Begriff DNA-Phenotyping zusammengefasst wird) sowie der sogenannten „biogeografischen Herkunft“.
Aus Sicht von Wissenschaftler*innen und Minderheiten-Vertretungen sind erweiterte DNA-Analysen in der Forensik hoch problematisch, da sich ein solches Verfahren ausschließlich gegen Minderheiten richtet. Schon 2016 formierte sich ein breites akademisches Bündnis und übte Kritik, da zahlreiche Fragen zu den wissenschaftlichen Grundlagen, der Praxisanwendung oder den weitreichenden gesellschaftlichen Folgen nach wie vor ungeklärt sind. Dennoch wurden diese Technologien in vielen Medien, in der Politik und in Ermittlerkreisen frappierend einseitig und positiv dargestellt.
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