Härteregelung des Bundes

Es ist möglich, Anträge auf Entschädigung bei der Generalzolldirektion einzureichen. Grundlage dafür sind Richtlinien für die Vergabe von Mitteln an Verfolgte nicht jüdischer Abstammung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen im Rahmen der Wiedergutmachung vom 26.8.1981 in der Fassung vom 7.3.1988 (BAnz. Nr. 55 vom 19.3.1988). Zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören Personen, die zwischen 1938 und bis Mai 1945 der nationalsozialistischen Verfolgung ausgesetzt worden waren, oder die eine sogenannte pränatale Traumatisierung erlitten haben.

Überlebende, die bisher keine Entschädigungsrente und auch keine laufende Beihilfe aus Bonn erhalten, können einen Antrag stellen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Haft in einem Konzentrationslager im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes während mindestens 3 Monaten, wobei auch bei kürzeren Haftzeiten eine Einzelprüfung zugelassen wird, oder
  • Freiheitsentziehung in bestimmen Haftstätten bzw. Leben unter lagerähnlichen Bedingungen während mindestens 3 Monaten, oder
  • Verstecktleben unter menschenunwürdigen oder besonders erschwerten Bedingungen oder in der Illegalität während 4 Monaten.

Die Berechtigungskriterien für Antragsstellung wurden im Rahmen der Regelung für pränatale Traumatisierung erweitert: Kinder, deren Mutter sich in einem Lager oder Ghetto befunden hat und die zu diesem Zeitpunkt mit ihnen in anderen Umständen war, können – sofern sie in Auswirkung der gegen ihre Mutter gerichteten Verfolgungsmaßnahmen Schäden davongetragen haben – für eine laufende Beihilfe berechtigt sein, wenn sie die sonstigen Berechtigungskriterien erfüllen und noch keine Entschädigungsleistungen erhalten haben. Dies gilt für Antragsteller/-innen, die bis spätestens Ende Februar 1946 geboren sind. Verfolgte Sinti und Roma, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, können – sofern sie bisher keinerlei Wiedergutmachungsleistungen aus deutscher Quelle (z.B. Globalverträge, Stiftungen, Hirschinitiative) erhalten haben und sie die Antragsvoraussetzungen der Richtlinien für nichtjüdische Verfolgte der Richtlinien erfüllen, eine Einmalbeihilfe in Höhe von 2.556 Euro erhalten.

Fragebögen finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

Kontakt

Generalzolldirektion
DII.C.22.25
Service-Center Köln
– Versorgung –

Josef-Lammerting-Allee 24-34
50933 Köln
DW: (0228) 303 – 26774
Fax: (0228) 303 – 99268
E-Mail: sc-koeln.gzd@zoll.bund.de
De-Mail: DIIC2.gzd@zoll.de-mail.de